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VGH Bayern, 28.07.1998 - 3 B 96.2242 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 2 K 08.1338
Für den zur Entkräftung der in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG enthaltenen …
Ausnahmsweise gilt dies jedoch dann nicht, wenn unter den für die Heirat ursächlichen Beweggründen beider Ehegatten die Versorgungsabsicht des einen derart überwog und daneben die nicht auf die Versorgung der Witwe gerichteten Motive des anderen Teils derart an Bedeutung zurücktraten, dass bei sinnvoller Abwägung des Gewichts der beiderseitigen Beweggründe für das Zustandekommen der Ehe der Zweck, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, insgesamt als der überwiegende Zweck der Heirat erscheint (BVerwG vom 27.10.1966 BVerwGE 25, 221/224 = ZBR 1967, 326;… vom 9.7.1971 a.a.O.; BayVGH vom 28.7.1998 Az. 3 B 96.2242 RdNr. 26).Das Gesetz erfasst vielmehr auch die Fälle, in denen trotz langjähriger Bindung die Eheschließung bis kurz vor dem Tod eines Partners hinausgeschoben wurde (…vgl. BayVGH a.a.O.; vom 28.7.1998 Az. 3 B 96.2242 RdNr. 24).
Für den Nachweis, dass eine konkrete Heiratsabsicht bereits vor Kenntnis der lebensbedrohlichen, zum Tod führenden Erkrankung des späteren Ehemannes gefasst wurde, ist nicht bereits der Umstand ausreichend, dass die Klägerin und ihr späterer Ehemann vor der Eheschließung bereits mehr als fünf Jahre im gemeinsamen Haushalt zusammenlebt haben und die Absicht hatten, irgendwann nach der Scheidung der Klägerin zu heiraten (s. hierzu BayVGH vom 28.7.1998 a.a.O. RdNr. 24 m.w.N.; vom 11.4.1983 Az. 3 B 81 A.2083).
- VGH Bayern, 01.12.1998 - 3 B 95.3050
Anspruch auf Witwengeld bei nur drei Monate andauernder vorangegangener Ehe; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 13.1644
Keine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe
Im Übrigen hätte auch der Wille, die früher bestehende Lebensgemeinschaft mit der Klägerin zu legalisieren, eine Eheschließung schon vor dem März 2010 nahegelegt, so dass dies nicht als überwiegender Zweck der Eheschließung angesehen werden kann (BayVGH, B.v. 28.7.1998 - 3 B 96.2242 - juris Rn. 29).
- VGH Bayern, 10.02.2012 - 14 B 10.2383
Berufung; Beamtenrecht; Versorgungsehe; Vermutung der Versorgungsehe nicht …
Die gesetzliche Vermutung des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG, dass Ehen, die nicht mindestens ein Jahr gedauert haben, zum Zweck der Versorgung geschlossen wurden, soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Versorgungsbehörden von der Ausforschung der privaten Lebensphäre entbinden (vgl. z.B. BayVGH vom 28.7.1998 Az. 3 B 96.2242 RdNr. 23 m.w.N.). - VGH Bayern, 08.11.2019 - 3 B 16.1899
Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung bei eventueller Versorgungsehe
Lassen sich solche besonderen Umstände nicht feststellen, geht dies nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zulasten der Witwe (…vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2004 - 3 B 00.1704 - juris Rn. 43; B.v. 28.7.1998 - 3 B 96.2242 - juris Rn. 28; BSG, U.v. 30.01.1970 - 2 RU 175/67 - BeckRS 1970, 247;… Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, 138. Ergänzungslieferung, März 2019, § 19 Rn. 58, 62;… Strötz, in: Fürst, GKÖD, Band I, Stand 2019, § 19 BeamtVG Rn. 29). - VGH Bayern, 17.07.2019 - 3 B 17.369
Gewährung von Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld)
Lassen sich solche besonderen Umstände nicht feststellen, geht dies nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zulasten der Witwe/des Witwers (…vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2004 - 3 B 00.1704 - juris Rn. 43; B.v. 28.7.1998 - 3 B 96.2242 - juris Rn. 28; BSG, U.v. 30.01.1970 - 2 RU 175/67 - BeckRS 1970, 247;… Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, 138. Ergänzungslieferung, März 2019, § 19 Rn. 58, 62;… Strötz, in: Fürst, GKÖD, Band I, Stand 2019, § 19 BeamtVG Rn. 29). - VGH Bayern, 24.08.2011 - 14 ZB 09.1067
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; …
Auf die Kenntnis der Unheilbarkeit der Krankheit kommt es dagegen nicht entscheidend an (vgl. BayVGH vom 28.7.1989 Az. 3 B 96.2242). - VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627
Kenntnis des lebensbedrohenden Charakters der Erkrankung des Ehepartners
Die Frage, ob es bei der Beurteilung des Vorliegens einer Versorgungsehe auf die Kenntnis der Unheilbarkeit der Krankheit ankommt, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt und deshalb nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. BayVGH vom 1.12.1998, Az. 3 B 95.305 und vom 18.7.1998, Az. 3 B 96.2242).